Erbe und Testament

Erbe und Testament

Nichts ist so schlimm, wie der Streit ums Geld, wenn ein enger Verwandter verstorben ist, denn dann kommen zum menschlichen Verlust auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand und häufig auch rechtliche Probleme hinzu.

Es empfiehlt sich daher, eine möglichst genau durchdachte Vorsorge zu treffen und zu entscheiden, welche Vermögensbestandteile nach dem Tod an wen übertragen werden sollen. Dies kann zu Lebzeiten geschehen oder auch durch die Errichtung eines Testamentes.

Das Gesetz bestimmt sehr genau, was passiert, wenn ein Mensch verstirbt. Fast 400 einzelne Paragraphen regeln jede Frage rund um den Nachlass sehr genau. Dieses gut durchdachte und strukturierte rechtliche Gerüst, kann – kombiniert mit einer guten Nachfolgeregelung – helfen, Streit zu vermeiden.

Wenn allerdings das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann empfiehlt es sich ebenfalls, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne einen Rechtsanwalt lässt sich die komplizierte Rechtslage kaum sinnvoll handhaben.

Wir begleiten Sie auf jeden dieser Wege und helfen Ihnen, eine gute, schnelle und vertretbare Lösung zu finden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Andreas Buchholz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Lallmann