Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Im Laufe der Rechtsentwicklung ist das Handelsrecht bzw. sind Zusammenschlüsse mit einheitlichem Handelsrecht immer früher, noch bevor sich politische Zusammenschlüsse bildeten, entstanden. Auch heute noch ist auf diesem Gebiet im internationalen Rahmen das Streben nach Rechtsvereinheitlichung (z.B. im UN-Kaufrecht/ Transatlantisches Freihandelsabkommen) zu beobachten.

Das deutsche Handelsrecht ist aus den Stadtrechten, insbesondere der Hansestädte und der freien Reichsstädte entstanden und wurde stark vom italienischen und dem französischen Handelsrecht beeinflusst. Die gesetzliche Grundlage des Handelsrechts ist heute in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB) von 1897 mit späteren Änderungen, welches am 1.1.1900 gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft trat. Es ist gegliedert in fünf Bücher und dazu kommen noch Nebengesetze, wie z.B. das Wechsel- oder Scheckgesetz, das Warenzeichengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Gesellschaftsrecht.

In gewissem Maße beeinflussen auch noch heute alte Handelsgewohnheiten und Handelsbräuche dieses Rechtsgebiet oder es gelten viele internationale Vereinbarungen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten für den Kaufmann nur zweitrangig, denn die Rechtsnormen des HGB gehen dem BGB als spezielle Regelungen vor.

All dies muss man bei einer Beratung und Vertretung von Geschäftsleuten im Blick behalten. Hierfür bieten wir seit langen Jahren umfassende und spezialisierte Kenntnisse.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Harald Noack
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Harm Adam
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Andreas Buchholz